Personalausweis

Kaufinteressenten, die sich an einen Immobilienmakler wenden, könnten verunsichert oder gar verärgert sein, wenn die erste Frage des Maklers die nach dem Personalausweis ist. Seit dem 26. Juni 2017 gilt: Makler müssen diese Frage erst bei ernsthaftem Interesse des Kunden an der Durchführung des Kaufvertrages stellen. Laut Gesetzestext ist dieses spätestens dann gegeben, wenn: